Psychotherapie Dresden Regina John

 

letztes Update: 09/2019
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Verhaltenstherapie - Was ist das?

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes und anerkanntes Therapieverfahren der Psychotherapie in der Krankenversorgung. Die Grundlage dieses Therapieverfahrens ist die Annahme, dass bestimmte Einstellungen, Erlebens- und Verhaltensweisen, die zur Entwicklung psychischer Beschwerden geführt haben, erlernt sind und daher auch wieder verlernt werden können. Ziel der Therapie ist es daher, zielführende Einstellungen, Erlebens- und Verhaltensweisen neu zu entwickeln und einzuüben. In der Behandlung gilt dabei das Prinzip der "minimalen Intervention", dass besagt, dass Ihre Therapeutin Ihnen so wenig Hilfe wie möglich, aber so viel Hilfe wie nötig anbieten wird, damit Sie Ihre psychischen Beschwerden abbauen können.

Das Therapieverfahren der Verhaltenstherapie legt mehr Gewicht auf Veränderungen in der Gegenwart, jedoch unter Berücksichtigung der Vergangenheit, d.h. der Schwerpunkt der Behandlung liegt im Hier und Jetzt. Allerdings wird die persönliche Lebensgeschichte für die Erklärung und Behandlung der Symptomatik berücksichtigt.

In der Verhaltenstherapie führen Therapeutin und Klient zusammen eine genaue Analyse der Probleme durch, die als Lerngeschichte aus der Vergangenheit gesehen werden kann. Problematisch ist Erleben und Verhalten dann, wenn es aktuellen Erfordernissen nicht mehr gerecht werden kann. In anderen Fällen konnte in der Vergangenheit angemessenes Erleben und Verhalten mangels Fähigkeiten oder geeigneter Handlungsmodelle nie oder nur unzureichend erlernt werden. Diese problematischen Erlebens- und Verhaltensmuster werden in der Therapie systematisch identifiziert und durch hilfreichere bzw. angemessenere ersetzt. Die Behandlung ist daher immer auf konkretes Verhalten bzw. Erleben bezogen. Ihre Therapeutin wird daher mit Ihnen gemeinsam die Probleme vor allem da angehen, wo sie auftreten. Das bedeutet für die Therapiesitzungen und die Zeit zwischen den Sitzungen, dass Ihre Therapeutin Sie anregen wird, Neues auszuprobieren, Übungen durchzuführen und "Hausaufgaben" zu erledigen, deren Resultate in der Therapie besprochen werden.

Die Verhaltenstherapie verfügt zur Erreichung von Veränderungen und anvisierten Lösungen, neben dem Gespräch, über eine Vielzahl von bewährten Methoden und Techniken, die zum Teil auch außerhalb der Therapiesitzungen oder als Hausaufgaben im Anschluss an die Therapiesitzungen durchgeführt werden.

Methoden und Techniken der Verhaltenstherapie sind, je nach Beschwerden, die Vermittlung von Techniken wie z. B. Selbstbeobachtung, Desensibilisierung, verschiedene Konfrontationsverfahren, Techniken der Kontrolle von unerwünschten Verhalten, Strategien der Selbstkontrolle, kognitive Therapieverfahren, Training von Problemlösung, Kommunikation, Emotionsregulation oder sozialen Kompetenzen, Entspannungsverfahren, sowie Akzeptanz und Achtsamkeitsbasierte Techniken u.v.m. Daneben sind bei der Behandlung der Beschwerden der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung und der Aufbau von Änderungsmotivation entscheidende Faktoren, die zum Gelingen einer Therapie beitragen.

Verhaltenstherapie - Wofür und wie?

Psychotherapie bedeutet, im Sinne einer professionellen Hilfestellung, die Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Wer sich also von seelischen Problematiken und den damit einhergehenden psychischen Symptomen in seiner alltäglichen Lebensführung eingeschränkt und geplagt erlebt, sollte, wie es auch bei körperlichen Erkrankungen oder Einschränkungen selbstverständlich ist, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Für eine psychotherapeutische Behandlung ist eine Grundvoraussetzung die Diagnose einer psychischen Krankheit, der Leidensdruck und/oder die Beeinträchtigung des Patienten. Die internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) führt alle anerkannten Krankheiten auf. Dieses Verzeichnis wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und enthält alle wissenschaftlich anerkannten körperlichen und psychischen Krankheiten, von affektiven Störungen wie etwa der Depression bis hin zu Verhaltensstörungen im Kinder- und Jugendalter. Auch die Indikation für eine Psychotherapie leitet sich ab von einer Diagnosestellung basierend auf diesem Verzeichnis. Die Diagnose einer psychischen Erkrankung wird mit Hilfe von Diagnostik und der Anamnese der Beschwerden des Patienten gestellt. Häufig weisen Patienten eine Reihe von Symptomen auf, die zusammengenommen auf eine bestimmte Erkrankung hinweisen. Eine Indikation für Psychotherapie ist dann gegeben, wenn sich ein psychisches Problem, wie z.B. Angst oder Depression, schon über längere Zeit hinzieht oder dieses sich gar stetig verschlechtert. Insbesondere dann, wenn diese Störungen im Denken, Fühlen, Erleben und Handeln mit sich bringt. Psychotherapie wird auch bei psychosomatischen Störungen angewandt. Darüber hinaus können psychotherapeutische Behandlungsmethoden auch medizinische Maßnahmen/Therapien begleiten und bei organischen Störungen Einsatz finden (z.B. bei chronischen Erkrankungen, wie bei entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen, Tinnitus, Schmerzzuständen oder bei Herz-Kreislauferkrankungen).

Neben der behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung gibt es jedoch weitere Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie. Die persönliche Bereitschaft des Patienten, sich einer Psychotherapie zu unterziehen, hat großen Einfluss auf den Therapieerfolg. Je größer Ihre Motivation ist, sich mit Ihren Problemen auseinander zu setzen und daran zu arbeiten, desto besser sind Ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Therapie.

Damit eine ambulante Psychotherapie durchgeführt werden kann, muss beim Patienten ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit gegeben sein­­­­­. Andernfalls ist ggf. vorübergehend z.B. eine stationäre oder teilstationäre Behandlung oder eine Reha-Maßnahme (ambulant oder stationär) vorzuziehen oder gar angezeigt.

Für eine Indikation zur Psychotherapie ist des weiteren wichtig, konkrete, realistische, für Sie relevante und gut überprüfbare Veränderungsziele zu setzen, also mit Unterstützung der Therapeutin zu überlegen, zu formulieren und auszuwählen, was Sie mit Hilfe der psychotherapeutischen Behandlung erreichen möchten bzw. was sich für Sie verändern soll.

Für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung wird Ihre Therapeutin mit Ihnen auf der Grundlage der gestellten Diagnose/Diagnosen und Ihren persönlichen Voraussetzungen, Ihren Lebensumständen und Veränderungszielen die Prognose für die Erreichung dieser Ziele abschätzen und besprechen. Für die Behandlung sollte eine mind. ausreichende Prognose zur Besserung, Linderung oder sogar Heilung der Beschwerden, Symptome oder Erkrankung vorliegen.

Zusätzlich wird Ihre Therapeutin prüfen, ob Verhaltenstherapie in Ihrem individuellen Fall eine erfolgversprechende Behandlungsmaßnahme darstellen kann bzw. ob eine Indikation für ein anderes Therapieverfahren gestellt werden sollte. Die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihres Verständnisses der Entstehung von psychischen Krankheiten als auch in ihrem Therapiekonzept und Behandlungsvorgehen sowie der Haltung des Psychotherapeuten.

Im Rahmen der Probatorik wird Ihre Therapeutin mit Ihnen gemeinsam einschätzen, ob sich eine tragfähige Arbeitsbeziehung in der Psychotherapie etablieren lässt, da dies für eine erfolgreiche Zusammenarbeit eine wichtige Voraussetzung ist.

Alle diese Voraussetzungen sind mit entscheidend, ob und welche Form/welches Verfahren der Psychotherapie angewendet werden sollte.

Das Veränderungsprinzip In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass Veränderungen, also die Verringerung von psychischen Symptomen durch Umlernen auf den vier Ebenen menschlichen Verhaltens und Erlebens (Gedanken, Gefühle, Verhalten und Körperreaktionen) stattfindet. Da psychische Beschwerden als Ergebnis von Lernprozessen verstanden werden, bedeutet Therapie Neulernen, indem der Klient mit viel Mut und Motivation zunehmend neue Erfahrungen macht, die sich in neuen Gedanken, Gefühlen, Verhaltensweisen und Körperreaktionen äußern.

Die Therapie - Anwendungsgebiete Die Verhaltenstherapie umfasst heute eine Vielzahl spezifischer Behandlungstechniken und Methoden, die je nach Problematik eingesetzt werden. Bei folgenden psychischen Störungen hat sich die Verhaltenstherapie als Behandlungsverfahren bewährt und darf laut der Psychotherapie-Richtlinien angewendet werden:

  1. Angststörungen, wie z. B. Phobien, Panikstörung, Posttraumatische Belastungsreaktion und Anpassungsstörungen, Zwangsstörungen
  2. Affektive Störungen, wie unipolare und bipolare depressive Störungen
  3. Somatoforme Störungen, wie z.B. Somatisierungsstörungen, Somatoforme Schmerzstörung, Hypochondrie
  4. Essstörungen, wie z.B. Bulimia Nervosa, Anorexia Nervosa, Adipositas Permagna, Esssucht (Binge Eating)
  5. Nichtorganische Schlafstörungen
  6. Sexuelle Funktionsstörungen
  7. Substanzstörungen, wie Nikotinabhängigkeit, Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit
  8. Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  9. Persönlichkeitsstörungen, wie z.B. ängstlich-vermeidende Persönlichkeit, anankastische Persönlichkeit, emotional instabile Persönlichkeit
  10. Seelische Krankheit aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände oder tiefgreifender Entwicklungsstörungen
  11. Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
  12. Schizophrenie und affektive psychotische Störungen

Und vielem mehr ...

Psychotherapie ist als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn:

(1) zwar seelische Krankheit vorliegt, aber ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann, weil dafür beim Patienten die Voraussetzung hinsichtlich der Motivationslage, der Motivierbarkeit oder der Umstellungsfähigkeit nicht gegeben sind, oder weil die Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur (gegebenenfalls die Lebensumstände des Patienten) dem Behandlungserfolg entgegensteht,

(2) sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder der beruflichen oder schulischen Förderung dient,

(3) sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung dient.

(4) Soll Psychotherapie im Rahmen einer die gesamten Lebensverhältnisse umfassenden psychosozialen Versorgung erbracht werden, so ist diese Psychotherapie nur dann und soweit eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, als sie der Behandlung von Krankheit im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie dient.

(5) Verhaltensweisen, die als psychosoziale Störung in Erscheinung treten, sind nur dann Gegenstand von Psychotherapie nach Abschnitt B und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung nach Abschnitt C der Richtlinie, wenn sie Ausdruck einer psychischen Erkrankung sind.

Ihre Therapeutin wird im Rahmen der Sprechstunde bzw. der probatorischen Phase mit Ihnen für Ihre konkrete Problematik die Indikation für Psychotherapie und das entsprechende Therapieverfahren besprechen.

Die Therapie - Zum Ablauf

Die erste Phase der Therapie, die probatorische Phase, dient dem gegenseitigen Kennen lernen, der Diagnostik und Analyse der Problematik sowie der Vereinbarung vorläufiger Therapieziele. Nach dieser Phase wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, eine Therapie beim zuständigen Kostenträger beantragt.

Daran schließt sich die eigentliche Therapiephase an, wo direkt an Ihrer Problematik gearbeitet wird. Die Sitzungen in der Therapiephase dauern im Allgemeinen zwischen 25 und 50 Minuten und finden in einem wöchentlichen Rhythmus statt. In Abhängigkeit von der Problematik und der aktuellen Arbeit in der Therapie werden eventuell andere terminliche Vereinbarungen getroffen. So können z.B. Übungen im zeitlichen Block stattfinden.

Abgeschlossen wird diese Therapiephase durch Transfer und Integration der Therapieergebnisse in Ihren Lebensalltag und Maßnahmen zur Stabilisierung und Rückfallprophylaxe. Die letzte Sitzung dient der abschließenden Reflektion über die gemeinsame Arbeit, der Abschlussdiagnostik, der Vereinbarung von weiterführenden Maßnahmen und der Verabschiedung aus der Therapie

Je nach Symptomatik und vereinbarter Therapieziele umfasst eine psychotherapeutische Behandlung zwischen 12 Sitzungen bis 24 Sitzungen als Kurzzeitbehandlung und bis zu max. 80 Sitzungen als Langzeitbehandlung.

Verhaltenstherapie - Wie wirksam ist das therapeutische Vorgehen?

Die Verhaltenstherapie als Therapieverfahren ist keine klar umschriebene einzelne Methode an sich, sondern sie beinhaltet die unterschiedlichsten Methoden und Techniken. Das Gemeinsame dieser Methoden und Techniken besteht im Ziel, das entweder darin besteht,

ein unerwünschtes Verhalten (z.B. Angst oder übermäßiges Essen) abzubauen oder aber, ein erwünschtes Verhalten (z.B. Selbstsicherheit und Kontaktverhalten) aufzubauen. Eine Veränderung im Erleben und Verhalten und das entsprechende Vorgehen dabei wird immer mit dem Patienten abgestimmt. Die Therapeutin fungiert dabei als Expertin, die dem Patienten hilft, mit den verhaltenstherapeutischen Techniken seine Veränderungsziele zu erreichen. Dabei soll der Patient im Laufe der Therapie die Fähigkeit der Selbstkontrolle und Selbststeuerung erhalten ("Hilfe zur Selbsthilfe") und damit auftretende Schwierigkeiten oder Herausforderungen zukünftig im Selbstmanagement bewältigen können.

Verhaltenstherapeutische Methoden und Techniken, die in der Therapie zum Einsatz kommen, werden auf der Grundlage von wissenschaftlichen Studien entwickelt. Gleichzeitig wird immer darauf Wert gelegt, dass verhaltenstherapeutische Behandlungsmethoden in ihrer Wirksamkeit sorgfältig wissenschaftlich überprüft werden. Verhaltenstherapeutische Maßnahmen sind bei einer Vielzahl von Störungen wirksam und anderen Therapieformen gleichwertig oder sogar überlegen.

Wie jede Behandlung, kann die Verhaltenstherapie nur erfolgreich sein, wenn der Psychotherapeut gut ausgebildet ist und verantwortungsvoll vorgeht. Weiterhin ist wichtig, dass Therapeut und Patient eine vertrauensvolle und offene Beziehung aufbauen. Der Therapeut sollte zudem selbstkritisch sein und sein Vorgehen immer wieder überprüfen. Der Erfolg einer Verhaltenstherapie hängt außerdem stark davon ab, wie aktiv der Patient in der Therapie mitarbeitet, da letztlich nur der Patient selbst die erarbeiteten Veränderungen im Lebensalltag umsetzen kann.

Oft wird der Verhaltenstherapie vorgeworfen, nur an der ?Oberfläche oder den Symptomen? zu arbeiten und tiefer gehende Probleme bzw. Hintergründe zu vernachlässigen. So wird angemerkt, es bestehe die Gefahr, dass zwar zunächst die Symptome verschwinden, später aber Probleme in anderen Bereichen auftreten würden. Dies ist aber nachweislich nicht häufiger der Fall als bei Menschen, die nicht oder mit einem anderen Therapieverfahren behandelt wurden.

Zu diesen Informationen

Diese Informationen sollen Sie neugierig auf die Verhaltenstherapie machen und Ihnen einen Eindruck verschaffen, was sich hinter dieser Therapierichtung verbirgt. Die Informationen auf dieser Seite können natürlich kein lückenloses Bild der Verhaltenstherapie geben. Wenn Sie daher mehr über Verhaltenstherapie wissen möchten, verweise ich auf weiterführende Literatur.